Sturmereignis „Frederike“
Aus Gründen der Gefahrenwehr erlässt der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Regionalforstamt Ruhrgebiet, Brößweg 40 in 45897 Gelsenkirchen auf Grundlage von § 52 Landesforstgesetz NRW in Verbindung mit § 27 (1) Ordnungsbehördengesetz NRW folgende Ordnungsbehördliche Verordnungen.
Aufgrund der Gefahren durch das Sturmereignis „Friederike“ am 18.01.2018 wird das Betreten des Waldes zum Zweck der Erholung hiermit untersagt.
Das Verbot gilt vorerst bis zum 18.02.2018 und kann unter Umständen noch verlängert werden!
Nachzulesen unter: https://www.wald-und-holz.nrw.de/aktuelle-meldungen/2018/regionalforstamt-ruhrgebiet-verlaengert-waldsperrung/